Im täglichen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens kann der Eigentümer oder Leiter des Unternehmens Dritten gegenüber für Schäden haftbar sein, die verursacht wurden durch:

  • die Erfüllungsgehilfen bei der Verrichtung ihrer Arbeit
  • Gebäude, Innenausstattung, Aufzüge
  • Geräte und Werkzeuge
  • gelieferte Waren und Dienstleistungen.

Unsere Versicherungslösungen schützen vor den Ansprüchen Dritter bei Schäden, die sich aus Ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben.

Vorteile von unserer Haftpflichtversicherung

Vollständige Versicherung von Schäden, die entstehen:

 

Unverzichtbarer Schutz 

Die Haftpflichtversicherung ist für den Schutz Ihres Unternehmens unverzichtbar. Sie übernimmt Schäden, die Ihren Kunden oder anderen Personen bei der Ausübung Ihrer Geschäftstätigkeit oder danach zugefügt wurden.  

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung bildet den ersten Pfeiler Ihres Versicherungsschutzes. Sie versichert alle nicht vertraglichen Schäden, die sich aus der Ausübung Ihrer Geschäftstätigkeit ergeben können.
Einige Beispiele:

  • Sie beschädigen das Eigentum einer Person, zu der sie keine vertragliche Beziehung unterhalten.
  • Ein Kunde verletzt sich in Ihren Geschäftsräumen.

Erweiterter Versicherungsschutz für Schäden, die nach Lieferung und/oder verrichteter Arbeit entstehen

Diese Erweiterung bildet den zweiten Pfeiler Ihres Versicherungsschutzes. Sie greift bei Schäden, die durch ein von Ihnen verkauftes Gut oder eine von Ihnen ausgeführte Arbeit verursacht werden.
Einige Beispiele:
Sie verkaufen ein Lebensmittelprodukt, das bei mehreren Personen zu einer Lebensmittelvergiftung führt.
Sie reparieren einen Gegenstand oder installieren ein System, aber ihr Arbeiter vergisst, die Arbeit zu überprüfen, wodurch ein beträchtlicher Sachschaden an benachbartem Eigentum entsteht. Zudem erleidet Ihr Kunde durch diese Sachschäden finanzielle Verluste.


Erweiterter Versicherungsschutz für Ihnen anvertraute Gegenstände

Diese Erweiterung bildet den dritten Pfeiler Ihres Versicherungsschutzes. Sie versichert Schäden, die versehentlich an beweglichen Gütern und Immobilien verursacht werden, welche Ihnen im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit anvertraut wurden (Installation, Reparatur, Bau, Renovierung, Montage usw.).
Einige Beispiele:
Sie beschädigen versehentlich ein Gut, das Ihnen zur Reparatur anvertraut wurde.
Sie renovieren die Fassade eines Gebäudes und Ihre Arbeiter beschädigen versehentlich die Fenster.

 
Erweiterter Versicherungsschutz für Kosten und Honorare im Zusammenhang mit der Verteidigung in Strafverfahren 

Diese Versicherung übernimmt die Zahlung der Kosten und Anwaltshonorare im Zusammenhang mit der Verteidigung des Versicherten, wenn dieser aufgrund seiner Geschäftstätigkeit strafgerichtlich verfolgt wird und wenn die Kosten von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Sie übernimmt die Zahlung der Kosten und der Honorare für den Anwalt, den der Versicherte gewählt hat, um gütlich oder gerichtlich eine finanzielle Entschädigung für Personen- oder Sachschäden zu erhalten, für die Versicherungsschutz bestanden hätte, wenn der Versicherte sie einem Dritten zugefügt hätte.

 
Haftpflichtversicherung für Verwaltungsratsmitglieder und Geschäftsführer 

Neuere Gesetze und Gerichtsentscheidungen zeigen, dass Verwaltungsratsmitglieder und Geschäftsführer weltweit immer öfter mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sind.
Wer heutzutage einen Posten als Verwaltungsratsmitglied übernimmt, unterliegt einer nahezu unbegrenzten Haftung.
Eine Haftpflichtversicherung für Verwaltungsratsmitglieder und Geschäftsführer bietet Schutz vor Verlusten, die durch gerichtliche Schritte entstehen, welche aufgrund von Fehlern bei der Pflichtausübung gegen Verwaltungsratsmitglieder oder Geschäftsführer eines Unternehmens angestrengt werden.

 
Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftung des Versicherten gegenüber Dritten für Schadensersatzansprüche, die von diesen Dritten für einen finanziellen Verlust geltend gemacht werden, der ihnen durch Fahrlässigkeit, Fehler oder Unterlassung seitens eines Geschäftsführers oder eines Angestellten des Versicherten entstanden ist.

 
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Abteilung Unternehmensrisiken und Sonderrisiken
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